W i e n , den 25. Juli 1914
Der Herr italienische Botschafter ist heute hier erschienen und hat aus Anlaß des Konfliktes zwischen der Monarchie und Serbien mitgeteilt, daß die königlich italienische Regierung, für den Fall, als dieser Konflikt eine kriegerische Wendung nehmen und zu einer wenn auch provisorischen Besetzung serbischen Territoriums führen sollte, sich vorbehalte, das ihr auf Grund des Artikels VII des Dreibundvertrages zustehende Kompensationsrecht in Anspruch zu nehmen. Die königlich italienische Regierung sei überdies auf Grund des eben angeführten Vertragsartikels der Ansicht, daß wir uns vor der eventuellen Besetzung serbischen Gebietes mit ihr ins Einvernehmen setzen müßten.
Im übrigen beabsichtige die königlich italienische Regierung in dem eventuell bewaffneten Konflikte zwischen Österreich-Ungarn und Serbien eine freundschaftliche und den Bündnispflichten entsprechende Haltung einzunehmen.