W i e n , den 26 Juli 1914
Chiffr. 11 Uhr 45 M. p. m.
Adresse:
1. Herr von M é r e y in Rom, Nr. 887.
2. Graf S z ö g y é n y in Berlin, Nr. 272.
Der Herr italienische Botschafter ist heute hier erschienen und hat aus Anlaß des Konfliktes zwischen der Monarchie und Serbien mitgeteilt, daß die königlich italienische Regierung für den Fall, als dieser Konflikt eine kriegerische Wendung nehmen und zu einer wenn auch nur provisorischen Besetzung serbischen Territoriums führen sollte, sich vorbehalte, das ihr auf Grund des Artikels VII des Dreibundvertrages zustehende Kompensationsrecht in Anspruch zu nehmen. Die königlich italienische Regierung sei überdies auf Grund des eben angeführten Vertragsartikels der Ansicht, daß wir uns vor der eventuellen Besetzung serbischen Gebietes mit ihr ins Einvernehmen setzen müßten.
Im übrigen beabsichtige die königlich italienische Regierung, in dem eventuell bewaffneten Konflikt zwischen Österreich-Ungarn und Serbien eine freundschaftliche und den Bündnispflichten entsprechende Haltung einzunehmen.
Vorstehendes zu Euer Exzellenz streng vertraulicher Information, wobei ich bemerke, daß ich noch keine Gelegenheit gerfunden habe, Herzog Avarna unseren Standpunkt gegenüber seiner obigen Erklärung darzulegen.
Da es heute noch ungewiß ist, ob und in welchem Ausmaße wir uns zu einer provisorischen Besetzung serbischen Gebietes veranlaßt sehen werden, schiene mir eine Diskussion über diesen Gegenstand verfrüht, und werde ich bestrebt sein, eine solche vorläufig noch hinauszuschieben.
Euer Exzellenz wollen indessen Gelegenheit finden, sich Marquis di San Giuliano gegenüber dahin zu äußern, daß die schon jetzt erfolgte Ankündigung einer freundschaftlichen und den Bundespflichten entsprechenden Haltung Italiens mich auf das angenehmste berührt hat.
Euer Exzellenz wollen Vorstehendes Herrn von Jagow streng vertraulich mitteilen und bemerken, daß ich die schon jetzt erfolgte Ankündigung einer freundschaftlichen und den Bundespflichten entsprechenden Haltung Italiens mit aufrichtiger Befriedigung begrüße.
Weiters wollen Euer Exzellenz bemerken, daß ich noch keine Gelegenheit gefunden habe, Herzog Avarna unseren Standpunkt gegenüber der italienischen Interpretation des Artikels VII darzulegen. Wie der deutschen Regierung bekannt, differiert derselbe in gewissem Sinne von der italienischen Auffassung. Wir beabsichtigen jedoch nicht, diese Kontroverse gegenwärtig in Diskussion zu stellen, um unfruchtbaren Auseinandersetzungen, und bedenklichen Weiterungen auf diesem Gebiete aus dem Wege zu gehen. Wir wollen vielmehr die italienische Regierung darauf aufmerksam machen, daß, bei dem Umstande, als eine Okkupation serbischen Gebietes unsererseits nicht in Aussicht genommen sei, (vorübergehende Kriegsoperationen können natürlich nicht als Okkupation - auch nicht als provisorische Okkupation - betrachtet werden), die Kompensationsfrage selbst vom italienischen Gesichtspunkte aus der Aktualität entbehre.
Da es heute noch ungewiß ist, ob und in welchem Ausmaße wir uns zu einer provisorischen Besetzung serbischen Gebietes veranlaßt sehen werden, scheine mir eine Diskussion über diesen Gegenstand verfrüht, und werde ich bestrebt sein, eine solche vorläufig noch hinauszuschieben.