Graf Berchtold an die k. u. k. Gesandten in Bukarest,
Sofia, Athen, Cetinje und Durazzo
Wien, den 20. Juli 1914
Adresse:
1. Graf Czernin, Bukarest, Zahl 3432,
2. Graf Tarnowski, Sofia, Zahl 3433,
3. Herr von Szilassy, Athen, Zahl 3434,
4. Herr Otto, Cetinje, Zahl 3435,
5. Herr von Löwenthal, Durazzo, Zahl 3436.
Geheim
I
Bukarest
(Von Graf Czernin am Montag, den 20. Juli mitzunehmen)
Euer Exzellenz erhalten in der Anlage den Text eines Erlasses an die k. u. k. Vertreter bei den Signatarmächten(1), den dieselben beauftragt sind, den betreffenden Kabinetten am Freitag, den 24.1. M., zur Kenntnis zu bringen.
Euer Exzellenz sind ermächtigt, Seiner Majestät dem König und dem Herrn Minister des Äußern von dem Inhalte dieser Note am Freitag, den 24.1. M., in streng vertraulicher Weise Kenntnis geben.
Da ich Gelegenheit hatte, den ganzen Komplex der mit unserer Demarche in Belgrad zusammenhängenden Fragen mit Euer Exzellenz mündlich durchzusprechen, sind Euer Exzellenz in der Lage, Seiner Majestät dem König auch, abgesehen von den in der Note an die Großmächte enthaltenen erschöpfenden Darlegungen, die etwa noch wünschenswerten Aufklärungen über die Resultate der Untersuchung in Sarajevo und die sich für uns aus derselben ergebende Notwendigkeit zur Verfügung zu stellen.
In Euer Exzellenz Konversation mit Seiner Majestät wäre speziell die Note der
langjährigen treuen Freundschaft, die den König mit unserem allerhöchsten Herrn verbindet,
anzuschlagen und zu betonen, daß sich die anarchistische von Serbien nach der Monarchie
getragene Bewegung direkt gegen die Dynastie und ihre einzelnen Mitglieder richtet.
2
Sofia
(Montag, 20. Juli abends durch Konstantinopler Kurier)
Euer Hochgeboren erhalten in der Anlage den Text eines Erlasses an die k. u. k. Vertreter bei den Signatarmächten(2), den dieselben beauftragt sind, am Freitag, den 24.1. M., vormittags, den betreffenden Kabinetten zur Kenntnis zu bringen.
Euer Hochgeboren sind ermächtigt, sich im Sinne dieses Erlasses der dortigen Regierung gegenüber am Freitag, den 24.1. M., auszusprechen und das Geeignete vorzukehren, damit auch Seine Majestät der König entsprechend informiert werde.
Über unsere Auffassung der Situation und über die serbischerseits nach der Monarchie getragene terroristische Bewegung sind Euer Hochgeboren durch die Ihnen im Ministerium des Äußern gelegentlich Ihrer letzten Anwesenheit in Wien gewordenen Aufklärungen bereits vollkommen orientiert, so daß ich den in der beiliegenden Staatsschrift enthaltenen Darlegungen nichts mehr hinzuzufügen brauche.
Es wird aber nützlich sein, daß Euer Hochgeboren in Ihren Unterredungen mit den
bulgarischen Staatsmännern schon jetzt darauf hinweisen, daß wir von Bulgarien ein
sympathisches Verständnis für den ernsten Schritt, zu dem wir uns in Belgrad gezwungen gesehen
haben, erwarten, daß es aber im übrigen im Interesse Bulgariens liege, den etwa kommenden
Ereignissen gegenüber Ruhe und kaltes Blut zu bewahren.
3
Athen.
A
(Telegramm in Ziffern am 24. Juli früh)
Der k. u. k. Gesandte in Belgrad hat gestern, Donnerstag, den 23.1. M., der königlich serbischen Regierung eine Note überreicht, in welcher diese aufgefordert wird, eine Anzahl von Forderungen binnen 48 Stunden anzunehmen, die wir auf Grund der Ergebnisse der Sarajevoer Untersuchung und der Erkenntnis uns zu stellen gezwungen sahen, daß wir der von Belgrad aus schon seit Jahren betriebenen Aufwiegelung unserer südlichen Grenzländer ein Ende machen müssen.
Vorstehendes zu Euer Hochwohlgeboren Information und Orientierung.
Euer Hochwohlgeboren sind auch ermächtigt, sich im Sinne dieses Telegrammes in vertraulicher Weise dem griechischen Premier und Herrn Streit gegenüber auszusprechen.
Text unserer informierenden Note an die Signatarmächte ist Montag mittels Depeschenkasten an Euer Hochwohlgeboren abgegangen(3).
Es unterliegt keinem Anstande, daß Euer Hochwohlgeboren dieses Schriftstück den
genannten griechischen Ministern gegenüber entsprechend verwerten.
B
(Erlaß am Montag mit Depeschenkasten)
Ich übermittle Euer Hochwohlgeboren in der Anlage die Abschrift des Erlasses an die k. u.
k. Vertreter bei den Signatarmächten, den dieselben beauftragt sind, am Freitag, den 24.1. M.,
früh den betreffenden Kabinetten zur Kenntnis zu bringen.
4
Cetinje
(Montag mit Depeschenkasten nach Cattaro Ankunft in Cattaro am Mittwoch)
Euer Hochwohlgeboren erhalten in der Anlage den Text eines Erlasses an die k. u. k. Vertreter bei den Signatarmächten(4), den dieselben beauftragt sind, am Freitag, den 24.1. M., den betreffenden Kabinetten zur Kenntnis zu bringen.
Euer Hochwohlgeboren sind ermächtigt, sich im Sinne dieses Erlasses, Freitag, den 24.1. M., Seiner Majestät dem König und dem Herrn Minister des Äußern gegenüber auszusprechen.
Hervorheben wollen Euer Hochwohlgeboren bei Ihrer bezüglichen Aussprache, daß wir in der Frage des Sarajevoer Attentats und der in die Monarchie getragenen aufrührerischen Bewegung sehr wohl zwischen Montenegro und Serbien zu unterscheiden wüßten, und daß wir erfreut seien, Montenegro das Zeugnis ausstellen zu können, daß keinerlei Spur der verbrecherischen Tat vom 28. Juni nach Montenegro hinweise.
Wir seien daher auch überzeugt, daß Montenegro durch seine Haltung dem in Belgrad
erfolgten Schritte gegenüber eine Solidarität mit den Tendenzen, die zu den Ereignissen vom 28.
Juni geführt haben, ablehnen werde.
5
A
Durazzo
(Telegramm in Ziffern am 24. Juli)
Der k. u. k. Gesandte in Belgrad hat gestern, Donnerstag, den 23.1. M., der königlich serbischen Regierung eine Note überreicht, in welcher diese aufgefordert wird, eine Anzahl von Forderungen binnen 48 Stunden anzunehmen, die wir auf Grund der Ergebnisse der Sarajevoer Untersuchung und der Erkenntnis uns zu stellen gezwungen sahen, daß wir der von Belgrad aus schon seit Jahren betriebenen Aufwiegelung unserer südlichen Grenzländer ein Ende machen müssen.
Vorstehendes vorläufig zu Euer Hochwohlgeboren Information und Orientierung sowie
zur Regelung Ihrer Sprache Erlaß mit dem Texte der an die Signatarmächte gerichteten
informierenden Note per Lloyd unterwegs.
B
(Erlaß mit Lloyd am 27. Juli)
Ich übermittle Euer Hochwohlgeboren in der Anlage zu Ihrer Information und
Orientierung sowie zur Regelung Ihrer Sprache, vom 24. 1. M. an, die Abschrift des Erlasses an
die k. u. k. Vertreter bei den Signatarmächten(5), den dieselben beauftragt sind, am Freitag den
24.1. M., früh, dem betreffenden Kabinette zur Kenntnis zu bringen.
1. 2. 3. 4. 5.